Fort- und Weiterbildung

Hessische Lehrkräfteakademie

Hessische Landesstelle für Technologiefortbildung (Dr.-Frank-Niethammer-Institut)


Der Erlass des HKM vom 24.05.2017 regelt das Verfahren rund um den Erwerb der zusätzlichen Befähigung für unbefristet beschäftigte Lehrkräfte. Insbesondere Fachlehrer/-innen atF zählen zum Adressatenkreis des Erlasses.

Die Eckpunkte des Erlasses sind:

  • Für das Erweiterungsstudium kann eine Unterrichtsentlastung von 5 Wochenstunden für maximal 2 Jahre gewährt werden.
  • Nach Ablegen der zusätzlichen Ersten Staatsprüfung oder eines akkreditierten „Master of Education“ wird die Lehrkraft zu einem auf ein Jahr verkürzten Vorbereitungsdienst zugelassen. Zum Absolvieren des Vorbereitungsdienstes erhält sie eine Unterrichtsentlastung von 10 Wochenstunden und wird in diesem Umfang an das für die Ausbildung zuständige Studienseminar abgeordnet.
  • Die Lehrkraft unterrichtet während des Vorbereitungsdienstes im Umfang der ermäßigten Pflichtstunden an ihrer Stammschule oder im Rahmen einer Abordnung an einer anderen Schule entsprechend dem noch zu erwerbenden Lehramt.
  • Die Entlastungsstunden bzw. die Abordnungsstunden sind vom Staatlichen Schulamt bzw. der Schule zu tragen.

Falls ein dienstliches Interesse vorliegt, können zur Unterstützung der Ausbildung Pflichtstunden angerechnet werden. Die im Erlass als Voraussetzung hierfür vom HKM definierten Mangelfächer oder Mangelfachrichtungen werden im Rahmen der Festlegung der Kriterien für die Einstellung in den pädagogischen Vorbereitungsdienst ständig aktualisiert.