Die besoldungs- und laufbahnrechtliche Anpassung hielt und hält mit der Weiterentwicklung des Aufgabenprofils nicht Schritt. Außer der Schaffung einer Funktionsstelle als „Koordinator/-in für Fachpraxis“ – davon gibt es in der Regel eine Stelle pro beruflicher Schule in Hessen – gab und gibt es für die Kollegen/-innen keine Anreize zur höheren Besoldung oder gar Weiterqualifizierung. Dies wurde unserer Lehrergruppe bei vorausgegangenen Initiativen von Schulpersonalräten und Gewerkschaften immer mit der formalen Argumentation, „dies lasse das Besoldungs- und Laufbahnrecht nicht zu“, verwehrt.
Das wollen wir ändern – gemeinsam mit Gewerkschaften und Lehrerverbänden, Ausbildungsstellen, den örtlichen Schulleitungen und Schulpersonalräten, dem Hauptpersonalrat der Lehrer/-innen beim Hessischen Kultusministerium und der Arbeits-Gemeinschaft der Direktoren/-innen an den beruflichen Schulen und den Studienseminaren für die beruflichen Schulen in Hessen.
Die Forderungen der Netzwerk-AG an das Hessische Kultusministerium und die politischen Entscheidungsträger sind:
- Weg mit der Einstiegsbesoldung A 10 für FLatF – A 11 für alle!
- Mehr A-12-Stellen (nicht nur für Koordinationsaufgaben, sondern auch für Funktionsstellen)!
- A 13 gehobener Dienst für Koordinatoren/-innen für Fachpraxis als Mitglied der Schulleitung!
- Gleiche Stundenzahl für alle Lehrkräfte an beruflichen Schulen!
- Übernahme aller Fachlehreranwärter/-innen nach der Ausbildung!
- Angemessene Ausgestaltung bei der Weiterqualifizierung für den höheren Dienst!
Diese Forderungen wurden und werden durch mehrere Resolutionen, zuletzt vom November 2023, erhoben.